Gewerbetreibende kennen die unerwünschten Zusendungen von sog. Branchenbucheintragungsofferten für Internetbranchenbücher. In der Hektik des Alltags wird oft übersehen, dass es sich bei den Eintragungsofferten um kostenpflichtige Branchenbucheintragungen in Internetbranchenbücher mit geforderten Kosten von weit über 1.000,00 Euro handelt. Nach einem …
Sonstige Verträge prüfen
Nachfolgende AGB-Klausel in Bank-Verträgen ist nach § 307 BGB unwirksam und darf von Banken gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwendet werden, da die Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt und der Bank die Möglichkeit eröffnet, Auslagen in jeglicher Höhe gegenüber einem Verbraucher geltend …