Bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegen gesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er …
Vor Abschluss
Wirbt ein Unternehmen für Waren (Sonderangebote), deren Verkauf an Kunden gemäß der Beschreibung im Angebot nur in haushaltsüblichen Mengen erfolgen soll, kann das Unternehmen den Verkauf nicht auf ein Sonderangebot pro Kunde beschränken. Der Verkauf in haushaltsüblichen Mengen bedeutet, dass …