Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln eine lediglich einjährige Verjährungsfrist vorsehen sind unwirksam. Im Fall befanden sich nachfolgende unwirksame Klauseln im Vertrag: „VI. Sachmangel: Ansprüche des Käufers wegen …