Ein Verbraucher ist nicht dazu verpflichtet, Waren die er im Versandhandel gekauft hat, sofort auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. innerhalb von 2 Wochen) beim Verkäufer zu rügen. Verbrauchern kann diese Verpflichtung auch nicht …