Ein Telekommunikationsunternehmen ist grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Kunden nach seinem Umzug an einen anderen Wohnort den Telefonanschluss mit Internetzugang zu den selben Bedingungen zur Verfügung zu stellen, wenn das Telekommunikationsunternehmen diese Leistungen grundsätzlich auch an dem neuen Wohnort anbietet (AG …