Ehevertrag – Unterhaltsvereinbarung auch bei Gesetzesänderung wirksam?
Eine Unterhaltsvereinbarung die im Rahmen eines Ehevertrages geschlossen wurde, kann von den Gerichten nachträglich überprüft und angepasst (nachträgliche Befristung und/oder Reduzierung) werden, wenn es eine Gesetzesänderung gegeben hat. Die geschlossenen Eheverträge sind im Rahmen der Gesetzes und der bestehenden Rechtslage auszulegen (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Az: XII ZR 139/09).