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Hotelgutschein – Unwirksamkeit

hotelrezeptionWird ein Hotelgutschein mit der Klausel „Reservierung ist nach Verfügbarkeit des … (Namen des erteilenden Unternehmens)-Kontingents möglich“, führt dies gem. § 306 Abs. 3 BGB zur Unwirksamkeit des gesamten, dem Erwerb des Gutscheins zugrunde liegenden Vertrages und der Kaufpreis kann vom Gutscheininhaber zurückgefordert werden (Amtsgericht Köln, Az.: 137 C 603/12, Urteil vom 28.03.2013).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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