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Gebrauchtwagenkaufvertrag – Gewährleistungsverkürzung auf 1 Jahr ist unwirksam

Gebrauchtwagenkaufvertrag – Gewährleistungsverkürzung auf 1 Jahr ist unwirksamDie Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenkaufvertrags

„Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.“

ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam und es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2013, Az: VIII ZR 183/12).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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