Eine Gaspreiserhöhung gegenüber einem privaten Gas-Haushaltskunden ist unwirksam, wenn für den Gasversorgungsvertrag die GasGVV gilt und der Gasversorger den Kunden nicht auf sein bestehendes Kündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung hinweist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2012, Az: VI-2 U (Kart) 10/11). Ein Schweigen des Kunden auf die Gaspreiserhöhung kann auch nicht als stillschweigende Zustimmung zur Preiserhöhung ausgelegt werden.
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